Diensthaftpflicht
Wozu benötigt man eine Diensthaftpflicht?
- Warum lohnt sich für Soldaten eigentlich eine Diensthaftpflichtversicherung?
- Was habe ich davon?
Eine plötzliche Schadensersatzforderung durch den Dienstherren ist unangenehm – und doch sind solchene Situationen im Alttag eines Soldaten nicht zu vermeiden. Soldaten haften für die Schäden, die sie dem Bund direkt oder indirekt zugefügt haben. Gesetzlich ist das in § 24 Abs. 1 Soldatengesetz geregelt
Missgeschicke können jedem passieren – schützen Sie sich deshalb jetzt, bevor es Sie trifft.
Beispiele aus der Praxis für die Diensthaftpflicht
- Ein Soldat beschädigt mit einem Dienstfahrzeug beim Manövrieren das Tor eines Depots
- Bei der Heimfahrt verliert der Soldat sein Gepäck inklusive Uniform.
Die Diensthaftpflichtversicherung, schützt Soldaten im Gegensatz zu einer privaten Haftpflichtversicherung, insbesondere in den Fällen, die Soldaten im Dienst entstehen.
Eine Diensthaftplfichtversicherung ist bei einem Beitritt in der Mitgliedschaft des DBwV – Deutscher Bundeswehrverband – beitragsfrei eingeschlossen.
Schließen Sie Ihren zusätzlichen Schutz direkt HIER ab:
https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/mitglied-werden
Zusätzlich zum regulären Schadensausgleich enthält unsere Diensthaftpflichtversicherung einen „passiven Rechtsschutz“. Denn Missverständnisse können manchmal ziemlich teuer werden. Im unschönen Fall einer unberechtigten oder überhöhten Forderung gegen Sie, werden von der Diensthaftplfichtversicherung die Kosten übernommen, die dadurch entstehen Ihre Unschuld im Schadensfall zu belegen. So können Sie nicht nur die Verpflichtung zur Zahlung des Schadens vermeiden, sondern sind als Soldat auch vor diziplinarrechtlichen Folgen wie Geldbußen oder Beförderungssperren geschützt.
Mit der Wahl unserer Dientshaftpflichtversicherung sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie gern unseren Experten: